Gefunden werden über einen Film, einen Kunden oder ein Genre
Wer einen Regisseur für Werbefilme sucht, gibt das Genre und die Stadt ein und schaut, was kommt: eine Agentur-Website, zwei Freelancer-Verzeichnisse, drei YouTube-Kanäle. Eine Website, deren Filme in einem Player ohne Text stecken, existiert für ihn nicht – Google liest Text, keine Bilder.
Jeder Film, dessen Link Sie einfügen oder den Sie beschreiben, bekommt eine eigene Seite: Titel, Kunde, Jahr, Ihre Rolle, Beschreibung, Veröffentlichungsdatum, den eingebetteten Player und die strukturierten Daten VideoObject, die Google liest. Eine Bildstrecke bekommt ihre Seite ab vier eigenen Fotos. Ihre Website hat ihre Sitemap und ihre robots.txt; Ihr Google-Profil wird mit dem Paket Pro aktuell gehalten.
Bevor ein Film oder eine Bildstrecke mit erkennbaren Personen online geht, gilt § 22 des Kunsturhebergesetzes: Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet oder öffentlich gezeigt werden. Bei Kundenaufträgen kommt die Frage hinzu, ob der Auftraggeber die Veröffentlichung auf Ihrer Website überhaupt will. Klären Sie beides im Angebot, nicht erst nach dem Dreh.
- Eine Seite pro Film, und pro Bildstrecke ab vier eigenen Fotos
- Ein Google-Titel für jede Seite: der Film, Ihr Beruf, Ihre Stadt, Ihr Name
- Drei Leistungsseiten für Ihren Beruf, ab dem ersten Tag
„Rechtlich? Ist doch egal. Wenn der Kunde nicht will, dass du dich mit dem Film schmückst, dann wärst du ganz schön bescheuert, wenn du das gegen seinen Willen durchziehst. Tschüss Kunde. Warte halt, bis er selbst veröffentlicht, dann kannst du Interessenten immer noch den YouTube-Link als Referenz schicken.“
