Webseite für Handwerker: Preise, Haken und Pflichten
Eine Webseite für Handwerker kostet ab 7 € im Monat im Baukasten, 29,90 bis 175 € im Monat bei spezialisierten Anbietern und ab 2.997 € einmalig bei einer Agentur; bei Traxo sind es 40 € im Monat zzgl. MwSt. im Jahrestarif, Online-Terminbuchung inklusive. Über den Nutzen entscheiden drei Dinge, die laut einer Studie kaum ein Betrieb bietet: Preisangaben, Antworten auf die üblichen Kundenfragen und ein Termin, den der Kunde abends selbst bucht.
Dienstagabend, 21:40 Uhr. Eine Kundin entdeckt einen Wasserfleck an der Decke. Die Nachbarin hat ihr Ihren Namen genannt, also tippt sie ihn ins Handy. Die Kundin findet eine Seite von 2014: kein Preis, kein Knopf zum Anrufen, ein Kontaktformular, bei dem niemand weiß, wann es gelesen wird. Zwei Treffer weiter kann sie bei einem anderen Betrieb direkt einen Besichtigungstermin für Donnerstag buchen.
Die Empfehlung war Ihre. Den Auftrag hat der andere. Um genau diese Lücke geht es hier: was eine Webseite für einen Handwerksbetrieb über drei Jahre wirklich kostet, wo die Verträge einen Haken haben und was draufstehen muss, rechtlich wie praktisch.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Preis. Ab 7 € im Monat im Baukasten, 29,90 bis 175 € im Monat bei Spezialanbietern, ab 2.997 € einmalig bei einer Agentur, 40 € im Monat zzgl. MwSt. bei Traxo im Jahrestarif.
- Der Haken. Nicht der Monatspreis, sondern die Laufzeit: Das Homepage-Leasing in unserem Vergleich bindet Sie 36 Monate, und Baukasten-Aktionspreise steigen nach dem ersten Monat oder Jahr.
- Was Kunden suchen. Ungefähre Preise, Antworten auf ihre Fragen und einen Termin, den sie selbst buchen können. In einer Studie mit 500 Handwerkerseiten boten genau vier eine Online-Terminvergabe.
- Was das Gesetz verlangt. Ein Impressum nach § 5 DDG, eine Datenschutzerklärung und, wenn Sie Privatkunden Preise nennen, Endpreise inklusive Umsatzsteuer. Die Barrierefreiheitspflicht trifft die meisten Kleinbetriebe nicht.
Braucht ein Handwerker überhaupt eine eigene Webseite?
Die ehrliche Antwort: nicht jeder, und nicht für alles. Wer auf Monate ausgebucht ist und fast nur über Empfehlungen und Stammkunden arbeitet, verliert ohne Webseite wenig.
Der Einwand hat einen wahren Kern, aber eine Lücke: Auch die Empfehlung wird heute gegoogelt. Und was dann zuerst erscheint, ist oft nicht Ihre Webseite, sondern Ihr Google-Unternehmensprofil mit Karte, Bewertungen und Anrufknopf. Selbst eine Agentur, die Webseiten verkauft, schreibt das offen:
In Kampagnen, die wir für Handwerksbetriebe begleitet haben, kamen regelmäßig mehr qualifizierte Anfragen über das Business Profile als über die Website.
Unsere Position: Das Profil ist das Schaufenster, die Webseite ist der Laden dahinter. Das Profil beantwortet „Wer ist in der Nähe?“, die Webseite beantwortet „Was kostet das ungefähr, und wann können Sie kommen?“. Wer nur das Profil hat, bekommt Anrufe, während er auf der Leiter steht. Wer beides hat, bekommt auch Termine, die ohne ihn gebucht werden. Ab wie vielen Aufträgen im Jahr sich die Webseite bezahlt macht, rechnen wir weiter unten an einem Elektriker vor.
Was kostet eine Webseite für Handwerker?
Fünf Wege, fünf Preismodelle. Vergleichen Sie nicht den Monatspreis, sondern was Sie über die gesamte Laufzeit zahlen und wer die Arbeit macht.
| Lösung | Was Sie zahlen | Laufzeit und Haken | Terminbuchung |
|---|---|---|---|
| Baukasten (z. B. STRATO SmartWebsite) | 9 bis 20 € im Monat inkl. MwSt., Einrichtung 15 €; im 12-Monats-Angebot ab 7 € | Aktionspreise laufen aus (Plus: 1 € für 12 Monate, danach 12 €); Texte, Fotos und Pflege machen Sie | Ab Plus enthalten, nicht in Basic |
| Spezialanbieter (z. B. websites4handwerker) | ab 79 € einmalig und 29,90 € im Monat zzgl. MwSt. (Startseite); im Bestellformular ab 34,90 € im Monat („All-in“) | Homepage passend zum Gewerk vorbereitet; Domain, E-Mail und Änderungsservice inklusive | Auf der Seite nicht genannt |
| Homepage-Leasing (z. B. webseiten-fuer-handwerker.net) | 75 bis 175 € im Monat zzgl. MwSt. | Mindestvertragslaufzeit 36 Monate; jede Zusatzseite ab 5 € im Monat | Nicht genannt |
| Agentur (z. B. dbw media) | ab 2.997 € einmalig (eine Seite), ab 4.997 € (mehrseitig), zzgl. MwSt. | Laufende Kosten für Hosting und Wartung sind im Preis nicht genannt | Auf der Seite nicht genannt |
| Traxo | 40 € im Monat zzgl. MwSt. im Jahrestarif, 50 € monatlich; keine Einrichtungsgebühr | Monatlich kündbar, oder 12 Monate im Voraus im Jahrestarif; 3 % pro Online-Zahlung | Ja, im Starter-Paket |
Preise gesehen am 21.09.2026 und unverändert am 24.09.2026 auf den Seiten von STRATO, websites4handwerker, webseiten-fuer-handwerker.net und dbw media (Links im Text). STRATO nennt Preise inkl. MwSt., alle anderen zzgl. MwSt.
Die drei Haken, die im Monatspreis nicht stehen
Die Mindestlaufzeit. Beim Homepage-Leasing von webseiten-fuer-handwerker.net steht klein unter jedem Paket: „Mindestvertragslaufzeit 36 Monate“. Paket L kostet damit mindestens 2.700 € zzgl. MwSt., auch wenn Sie nach einem Jahr merken, dass kaum Anfragen kommen. Den Vergleich mit dem Autoleasing zieht der Anbieter selbst. Er stimmt, auch beim Kleingedruckten: Die Raten laufen, bis der Vertrag endet.
Der Aktionspreis. Das Plus-Paket von STRATO für Handwerker kostet im 12-Monats-Angebot 1 € im Monat, danach 12 €. Eine Online-Terminbuchung ist ab Plus dabei. Günstig bleibt es trotzdem. Teuer wird Ihre Zeit: Texte, Fotos, Impressum und jede Preisänderung erledigen Sie selbst, abends.
Die Folgekosten der Agentur. dbw media nennt offen „ab 2997 Euro“ für eine Landingpage und „ab 4997 Euro“ für eine mehrseitige Seite, jeweils zzgl. MwSt., fertig in rund zwei Wochen. Was danach Hosting, Wartung und Änderungen kosten, steht dort nicht; fragen Sie es schriftlich ab. Bei websites4handwerker dagegen steckt der Änderungsservice in den 29,90 € im Monat. Eine ausführliche Kostenrechnung für alle Wege finden Sie in unserem Artikel zu den Kosten einer Website.
Ihre Handwerker-Webseite mit Online-Terminbuchung, ohne Einrichtungsgebühr: 40 € im Monat zzgl. MwSt. im Jahrestarif, oder 50 € monatlich kündbar.
Was gehört auf eine Handwerker-Homepage?
Eine belastbare Antwort kommt aus einer Untersuchung, über die die Deutsche Handwerks Zeitung im Juli 2025 berichtet hat. Sandra und Jörg Mosler haben 500 Webseiten von Dachdeckern, Malern, SHK-Betrieben, Schreinern und Elektrikern in fünf Großstädten so geprüft, wie ein Kunde abends auf dem Sofa sucht. Ergebnis: im Schnitt 2,12 von 9 Punkten. 88 % der Seiten nennen keinerlei Preise, nur 15 % beantworten typische Kundenfragen, 78 % zeigen kein Foto des Inhabers, und eine Online-Terminvergabe hatten vier von 500.
Beantworten Sie die gängigsten Kundenfragen direkt auf der Webseite. Pro Gewerk gibt es in der Regel acht bis zwölf Fragen, die immer wieder kommen. Beantworten Sie diese proaktiv, zum Beispiel in einem ausklappbaren Menü.
Daraus ergibt sich eine kurze Liste. Prüfen Sie Ihre eigene Seite auf dem Handy, wie ein Kunde:
- Was Sie machen, und wo. Leistungen in Kundensprache („Heizung tauschen“, nicht „Wärmeerzeugung“) und die Orte, in denen Sie wirklich arbeiten.
- Eine Preisorientierung. Ein Stundensatz, eine Anfahrtspauschale oder „Badsanierung ab …“: Wer gar keine Zahl findet, fragt beim Nächsten.
- Ihr Gesicht. Ein Foto von Ihnen und Ihrem Team, echte Baustellenbilder, Bewertungen. Der Firmentransporter ist ein schönes Foto. Einen Auftrag hat er noch nie angenommen.
- Die acht bis zwölf Fragen. Anfahrt, Notdienst, Wartezeit, Förderung, Entsorgung: einmal beantwortet, hundertmal nicht am Telefon.
- Ein Termin, den der Kunde selbst bucht. Ein Besichtigungs- oder Beratungstermin mit festen Zeitfenstern, der direkt in Ihrem Kalender landet. Ein Kontaktformular ist eine Nachricht mehr, die Sie abends beantworten.
- Gewerk und Ort, wo Google sie liest. „Elektriker in Bielefeld“ gehört in den Seitentitel und die erste Überschrift, und Ihr Google-Unternehmensprofil verlinkt auf die Webseite. Das ist ein großer Teil der lokalen Suchmaschinenoptimierung, und den haben Sie selbst in der Hand.
- Der Anrufknopf und das Impressum. Die Telefonnummer oben und antippbar, Impressum und Datenschutz mit einem Klick erreichbar.
Konto eröffnen, Webseite nach Ihrem Gewerk erstellen, online stellen. Ihr Konto eröffnen Sie in rund zwei Minuten selbst. Im Anschluss nennen Sie in rund zehn Minuten Ihr Gewerk, Ihre Leistungen und Ihre Zeiten; unterwegs können Sie ein kostenloses Startgespräch von 15 Minuten buchen. Daraus entsteht Ihre Webseite mit buchbaren Terminen, zum Beispiel „Besichtigung Badsanierung, 30 Minuten“, die in Ihrem Kalender landen. Was wir für Bau- und Handwerksbetriebe voreinstellen, steht auf der Gewerkeseite.
Meine Website erstellenRechenbeispiel: Was kostet die Webseite eines Elektrikers über drei Jahre?
Ein Elektromeister ohne Angestellte in Bielefeld will eine einfache Webseite mit Leistungen, Einsatzgebiet und Kontakt. Wir rechnen 36 Monate, Preise vom 24.09.2026, zzgl. MwSt. außer bei STRATO. Was Annahme ist, steht dabei.
- Homepage-Leasing, Paket L. 75 € × 36 Monate = 2.700 €. Kündigen vor Ablauf geht nicht, die Mindestlaufzeit beträgt 36 Monate.
- Agentur, einseitige Seite. 2.997 € einmalig. Dazu Hosting und Wartung, Annahme 25 € im Monat: 25 € × 36 = 900 €. Zusammen 3.897 €.
- Spezialanbieter. 79 € + 29,90 € × 36 = 79 € + 1.076,40 € = 1.155,40 €; mit dem All-in-Tarif aus dem Bestellformular 79 € + 34,90 € × 36 = 1.335,40 €.
- STRATO Plus, selbst gebaut. 1 € × 12 + 12 € × 24 = 300 € inkl. MwSt. Dazu Ihre Zeit, Annahme 15 Stunden für Aufbau und Texte im ersten Jahr: Das sind zwei Arbeitstage, die Sie nicht abrechnen.
- Traxo Starter. 40 € × 36 = 1.440 € im Jahrestarif, oder 50 € × 36 = 1.800 € bei monatlicher Zahlung. Online-Terminbuchung ist enthalten, eine Einrichtungsgebühr gibt es nicht.
Und ab wann rechnet sich das? Annahme: Ein kleiner Auftrag, etwa ein Zählerschrank-Check oder zwei neue Steckdosenkreise, bringt Ihnen 250 € Deckungsbeitrag. Traxo Starter kostet 480 € im Jahr. 480 € ÷ 250 € = 1,92: Ab dem zweiten Auftrag im Jahr, der über die Webseite kommt, ist sie bezahlt. Beim Leasing-Paket L sind es 900 € im Jahr, also vier Aufträge. Setzen Sie Ihre eigenen Zahlen ein; die Rechnung bleibt dieselbe.
Welche Pflichten gelten für die Webseite eines Handwerksbetriebs?
Fünf Vorschriften betreffen Ihre Seite. Für den Einzelfall ist Ihre Handwerkskammer die richtige Adresse.
Das Impressum nach § 5 DDG
Seit Mai 2024 steht die Impressumspflicht im Digitale-Dienste-Gesetz, nicht mehr im Telemediengesetz. Pflicht sind Name und Anschrift, eine E-Mail-Adresse und ein schneller Kontaktweg, das Register mit Registernummer, sofern Sie eingetragen sind, und Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern Sie eine haben. Für reglementierte Berufe kommen die Kammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung und die berufsrechtlichen Regelungen dazu. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks nennt das ausdrücklich für die Gesundheitshandwerke wie Augenoptiker oder Hörakustiker; viele Betriebe anderer Gewerke geben ihre Handwerkskammer ohnehin an, und falsch ist das nie.
Die Datenschutzerklärung
Jede Webseite verarbeitet personenbezogene Daten, schon der Server speichert IP-Adressen; mit Formular, Terminbuchung oder eingebundener Karte kommt deutlich mehr dazu. Artikel 13 der DSGVO verlangt dann eine Datenschutzerklärung: wer verarbeitet, wozu, wie lange und welche Rechte der Kunde hat.
Preise: keine Pflicht, aber wenn, dann brutto
Eine Pflicht, Preise auf die Webseite zu schreiben, gibt es nicht. Das Preisverzeichnis nach § 12 der Preisangabenverordnung gehört ins Geschäftslokal oder an den Ort der Leistung, und für Arbeiten, die üblicherweise auf ein schriftliches, individuelles Angebot hin erbracht werden, entfällt es ganz. Nennen Sie Privatkunden auf der Webseite aber einen Preis, einen Stundensatz oder eine Anfahrtspauschale, dann als Gesamtpreis inklusive Umsatzsteuer (§ 3 Abs. 1 PAngV). Heißt praktisch: Den Stundensatz für Privatkunden schreiben Sie brutto, die Komplettsanierung bleibt beim individuellen Angebot.
Barrierefreiheit: für die meisten Kleinbetriebe keine Pflicht
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025. § 3 Absatz 3 nimmt aber Kleinstunternehmen aus, die Dienstleistungen anbieten, und § 2 Nr. 17 definiert sie: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Ein Handwerksbetrieb mit sechs Leuten ist also nicht verpflichtet. Gut lesbar sollte die Seite trotzdem sein; Ihre Kunden werden auch nicht jünger.
Die Verbraucherschlichtung
§ 36 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes verlangt auf der Webseite eine Angabe, ob Sie an Schlichtungsverfahren teilnehmen. Wer am 31. Dezember des Vorjahres zehn oder weniger Personen beschäftigt hat, ist davon befreit, es sei denn, er hat sich zur Teilnahme verpflichtet. Dann müssen Schlichtungsstelle, Anschrift und Webseite genannt werden.
Baukasten, Agentur oder Spezialanbieter: Welche Fragen stellen Sie vor dem Vertrag?
Sechs Fragen, die jedes Angebot vergleichbar machen, egal wie es verpackt ist:
- Auf wen läuft die Domain? Auf Sie, nicht auf den Anbieter. Sonst ist beim Wechsel Ihre Adresse weg, samt der Links, die Kunden gespeichert haben.
- Wie lange bin ich gebunden? Monatlich kündbar, 12 Monate oder 36 Monate: Darin steckt oft mehr Preisunterschied als im Monatspreis, und es steht selten groß da.
- Wer ändert einen Preis, und wie schnell? Ob Sie es selbst tun oder per E-Mail beauftragen: Fragen Sie, innerhalb welcher Frist die Änderung online ist und ob sie extra kostet. Eine Seite, deren Preise niemand pflegt, ist in einem halben Jahr veraltet.
- Kann der Kunde einen Termin buchen, oder nur schreiben? Ein Formular erzeugt Arbeit. Eine Buchung mit festen Zeitfenstern nimmt sie Ihnen ab.
- Was kostet das zweite und dritte Jahr? Hosting, Wartung, Zusatzseiten, Lizenzen: Lassen Sie es sich schriftlich aufaddieren.
- Wer kümmert sich um Impressum und Datenschutz? Die Vorlage darf vom Anbieter kommen, die Angaben verantworten Sie. Fragen Sie, wer bei einer Gesetzesänderung nachbessert.
Wer mehr Sichtbarkeit will als eine einzelne Seite, findet auf unserer Seite zur Online-Sichtbarkeit, wie Webseite, Google-Profil und Bewertungen zusammenspielen.
Was Traxo für Handwerker macht – und was nicht
Was Traxo macht. Das Starter-Paket für 40 € im Monat zzgl. MwSt. im Jahrestarif, oder 50 € monatlich kündbar, enthält die Webseite, die Online-Terminbuchung mit Ihrem Kalender, Online-Zahlungen für eine Anzahlung oder den ganzen Betrag (3 % pro Zahlung), eine Karteikarte pro Kunde und die Übersicht Ihrer Termine und Einnahmen. Mit Gesellen brauchen Sie Pro (80 € im Monat zzgl. MwSt. im Jahrestarif, 100 € monatlich): ein Kalender pro Person, bis zu sechs, dazu Google-Maps-Eintrag, Bewertungskarte und ein Treueprogramm, das Kunden wiederkommen lässt. Alle Details stehen auf der Preisseite.
Was Traxo nicht macht. Wir schreiben keine Angebote und keine Rechnungen nach Aufmaß; dafür bleibt Ihre Handwerkersoftware. Es gibt keinen Preiskonfigurator für die Badsanierung und kein individuelles Design mit eigener Bildsprache; Sie passen ein fertiges System an, statt eines zu erfinden. Wer eine Karriereseite mit Imagefilm für die Azubisuche will, ist bei einer Agentur wie der oben genannten besser aufgehoben. Wir versprechen keine Google-Platzierung, und wir sind keine Rechtsberatung: Die Angaben im Impressum verantworten Sie. Der Rat zur Domain oben gilt für Agenturen; bei Traxo ist es anders: Die Domain hält Traxo für die Dauer des Abos. Wenn Sie kündigen, enden Website und Domain mit dem Abo; Ihre Kundendatei erhalten Sie auf Anfrage innerhalb von 30 Tagen zurück, danach wird sie gelöscht.
Häufige Fragen
Reicht ein Google-Unternehmensprofil statt einer Webseite?
Für Anrufe oft ja, für Termine und Preise nein. Das Profil ist kostenlos und bringt vielen Betrieben die meisten Anfragen; die Webseite beantwortet, was im Profil keinen Platz hat, und nimmt Buchungen an, während Sie arbeiten.
Was kostet eine Handwerker-Website im Monat?
Zwischen 7 € im Baukasten und 175 € beim Leasing mit Komplettservice, Stand 24.09.2026. Bei Traxo sind es 40 € zzgl. MwSt. im Jahrestarif. Rechnen Sie immer die Gesamtlaufzeit aus, nicht nur den Monatspreis.
Muss ich Preise auf meine Webseite schreiben?
Nein. Wenn Sie aber Privatkunden Preise nennen, etwa einen Stundensatz oder eine Pauschale, dann inklusive Umsatzsteuer (§ 3 PAngV). Eine Orientierung („ab …“) hilft trotzdem: In der DHZ-Studie nannten 88 % der Handwerkerseiten gar keinen Preis.
Brauche ich eine Barrierefreiheitserklärung?
Mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Umsatz in der Regel nicht: Das BFSG nimmt Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, ausdrücklich aus.
Wie lange dauert es, bis die Webseite online ist?
Bei einer Agentur wie dbw media etwa zwei Wochen für eine einseitige und vier Wochen für eine mehrseitige Seite, gerechnet ab dem gemeinsamen Workshop. Im Baukasten so lange, wie Ihre Abende reichen. Bei Traxo eröffnen Sie Ihr Konto online in rund zwei Minuten und richten die Webseite in rund zehn Minuten ein; Fotos und Feinschliff kommen später. Ist Ihr Abo bezahlt, stellen Sie sie per Klick online.
Kann ich die Webseite selbst ändern?
Im Baukasten ja, dafür machen Sie alles selbst. Bei Spezialanbietern wie websites4handwerker übernimmt der Anbieter Änderungen, der Änderungsservice ist im Monatspreis enthalten. Das Homepage-Leasing in unserem Vergleich nennt Systempflege, aber keinen Änderungsservice; dort wie bei einer Agentur fragen Sie vor Vertragsschluss, was eine Änderung nach dem Start kostet. Bei Traxo ändern Sie Leistungen, Preise und Zeiten selbst, etwa einen neuen Stundensatz, ohne Aufpreis.
Ihre Handwerker-Webseite, mit Terminen, die sich selbst buchen.
Buchbare Besichtigungstermine nach rund zehn Minuten Einrichtung, per Klick online, sobald Ihr Abo bezahlt ist. Ohne Einrichtungsgebühr, ab 40 € im Monat zzgl. MwSt. im Jahrestarif, oder 50 € monatlich kündbar.
Möchten Sie lieber zuerst darüber sprechen? +33 7 80 98 20 43 – ein echter Mensch, montags bis samstags. Wir arbeiten aus der Ferne, egal wo Ihr Betrieb ist.
Jonas
Preise von STRATO (strato.de/homepage-baukasten/homepage-fuer-handwerker), websites4handwerker (websites4handwerker.de), webseiten-fuer-handwerker.net und dbw media (dbw-media.de/branchen/website-fuer-handwerker), jeweils gesehen am 21.09.2026 und erneut am 24.09.2026 · Deutsche Handwerks Zeitung, „Studie: Handwerker-Webseiten schrecken Kunden ab“, 29.07.2025 · § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) · §§ 3 und 12 Preisangabenverordnung (PAngV) · §§ 2 und 3 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) · § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG), alle auf gesetze-im-internet.de · Art. 13 DSGVO · ZDH, Praxis Recht: Impressumspflicht (10.07.2025). Das Rechenbeispiel beruht auf Annahmen, die im Text als solche gekennzeichnet sind.
